$0 Switzerland — Estate Settlement Checklist

Nachlassratgeber oder Fachanwalt für Erbrecht Schweiz — Entscheidungshilfe

Nachlassratgeber oder Fachanwalt für Erbrecht Schweiz — Entscheidungshilfe

In der Schweiz kostet ein Fachanwalt für Erbrecht zwischen CHF 300 und CHF 500 pro Stunde. Eine vollständige Nachlassabwicklung durch einen Anwalt kommt auf CHF 5'000 bis CHF 15'000 — bei streitigen Fällen deutlich mehr. Ein strukturierter Nachlassratgeber mit Vorlagen und kantonsübergreifender Verfahrensübersicht kostet einen Bruchteil davon. Welcher Weg der richtige ist, hängt von genau vier Faktoren ab: Streitpotenzial, Komplexität des Nachlasses, Anzahl der betroffenen Kantone und ob ein Testament existiert.

Kostenvergleich auf einen Blick

Kriterium Fachanwalt Erbrecht Nachlassratgeber mit Vorlagen
Kosten CHF 300–500/Std., Gesamtfall CHF 5'000–15'000+ Einmaliger Kaufpreis
Abdeckung Ein Kanton, ein Mandat Alle 26 Kantone in einem Dokument
Reaktionszeit Terminvereinbarung, Wartezeit 1–3 Wochen Sofort verfügbar, rund um die Uhr
Individuelle Beratung Ja, auf den Einzelfall zugeschnitten Nein — generelle Verfahrensanleitung
Vorlagen/Formulare Vom Anwalt erstellt (im Stundensatz) 9 fertige Vorlagen enthalten
Streitvertretung Ja, vertritt Sie vor Gericht Nein
Ergebnis Anwalt handelt für Sie Sie handeln selbst, systematisch angeleitet

Wann ein Fachanwalt unerlässlich ist

Es gibt Situationen, in denen kein Ratgeber einen Anwalt ersetzen kann. Seien Sie ehrlich mit sich selbst — die folgenden Konstellationen erfordern anwaltliche Vertretung:

Pflichtteilsstreit: Seit der Revision 2023 beträgt der Pflichtteil für Nachkommen 50 % (vorher 75 %), und der elterliche Pflichtteil ist komplett abgeschafft. Trotzdem führt die Neuregelung zu Streitigkeiten — gerade wenn ein Testament die Pflichtteile tangiert und ein Erbe Herabsetzungsklage nach Art. 522 ZGB erhebt. Das ist ein Gerichtsverfahren. Das braucht einen Anwalt.

Unternehmensnachfolge: Wenn der Verstorbene ein KMU, eine Personengesellschaft oder Anteile an einer AG/GmbH hielt, kollidieren Gesellschaftsrecht, Erbrecht und Steuerrecht. Die steuerlichen Konsequenzen einer Erbteilung mit Betriebsvermögen können sechsstellig sein. Hier brauchen Sie nicht nur einen Erbrechtsspezialisten, sondern idealerweise auch einen Steuerberater.

Internationale Sachverhalte mit Rechtswahlproblemen: Wenn der Erblasser Ausländer war, im Ausland gelebt hat oder Vermögen in mehreren Ländern besass, greifen möglicherweise zwei oder mehr nationale Erbrechtsordnungen. Das Haager Erbrechtsübereinkommen, das IPRG (Art. 90 ff.) und bilaterale Staatsverträge müssen koordiniert werden. Das übersteigt jeden Ratgeber.

Erbvertragliche Komplikationen: Wenn ein Erbvertrag existiert und dessen Gültigkeit oder Auslegung umstritten ist, ist das ein Fall für den Anwalt. Erbverträge nach Art. 494 ZGB sind bindendes Recht und können nur unter sehr engen Voraussetzungen angefochten werden.

Wann ein Ratgeber ausreicht

Die Mehrheit der Todesfälle in der Schweiz fällt in eine Kategorie, die keinen Anwalt erfordert. Der typische Nachlass, der selbständig abgewickelt werden kann:

  • Klare Erbfolge: Ehepartner und/oder Kinder als gesetzliche Erben, kein oder ein eindeutiges Testament
  • Kein Streit unter den Erben: Alle sind sich über die Verteilung einig
  • Überschaubares Vermögen: Bankkonten, Wohneigentum (ein Objekt), Fahrzeug, Hausrat — kein Betriebsvermögen, keine internationalen Strukturen
  • Keine Überschuldung: Der Nachlass ist im Plus oder die Schulden sind überschaubar und bekannt

In diesen Fällen besteht die Nachlassabwicklung aus einem Verfahrensablauf: Behördengänge, Formulare, Fristen einhalten. Das ist genau das, was ein Ratgeber systematisch abbilden kann — Schritt für Schritt, mit den richtigen Vorlagen.

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Das kantonale Problem — und warum es relevant ist

Die Schweiz hat kein nationales Nachlassamt. Jeder Kanton regelt das Verfahren anders. Ein paar Beispiele:

Kanton Zuständige Behörde
Zürich Bezirksgericht (Einzelrichter)
Bern Regierungsstatthalteramt
Basel-Stadt Erbschaftsamt
Thurgau Amtsnotariat
Waadt Friedensrichter (Juge de paix)
Luzern Teilungsbehörde (Gemeinde)

Wenn Sie einen Anwalt engagieren, kennt dieser in der Regel sein eigenes Kantonssystem perfekt — aber nicht unbedingt das eines anderen Kantons. Wenn der Erblasser in Zürich gelebt hat, die Immobilie in Thurgau steht und ein Erbe im Kanton Waadt wohnt, brauchen Sie Verfahrenswissen für drei Kantone.

Ein Ratgeber, der alle 26 Kantone systematisch abdeckt — mit der richtigen Anlaufstelle, dem richtigen Formular und den kantonsspezifischen Fristen — löst genau dieses Problem. Der Ratgeber Erbrecht und Nachlassregelung deckt alle 26 Kantone in einer einzigen Behördentabelle ab.

Die Kombination: Ratgeber zuerst, Anwalt gezielt

In der Praxis ergibt die Kombination am meisten Sinn. Der Ablauf:

  1. Sofort nach dem Todesfall: Ratgeber konsultieren, Fristen identifizieren, erste Schritte einleiten (Todesurkunde, Kontosperre verstehen, Bescheinigung für Auskunft beantragen)
  2. Innerhalb der ersten Woche: Prüfen, ob ein Streitpotenzial besteht. Wenn alle Erben kooperieren und der Nachlass überschaubar ist, reicht der Ratgeber
  3. Wenn Komplikationen auftauchen: Gezielt einen Anwalt für die eine strittige Frage einschalten — nicht für die ganze Abwicklung. Eine Erstberatung kostet in der Regel CHF 300–500

Diese Kombination spart erheblich: Statt CHF 5'000+ für eine Vollabwicklung zahlen Sie für den Ratgeber plus allenfalls eine oder zwei Stunden Anwaltshonorar für eine Einzelfrage.

Für wen der Ratgeber geeignet ist

  • Überlebende Ehepartner, die den Nachlass des Partners selbständig regeln wollen
  • Erwachsene Kinder, die nach dem Tod eines Elternteils die Behördengänge koordinieren
  • Familien ohne Testament, die die gesetzliche Erbfolge anwenden
  • Erben, die in einem anderen Kanton leben als der Erblasser
  • Vorsorgebevollmächtigte oder Beistände, die für Minderjährige oder urteilsunfähige Erben handeln

Für wen der Ratgeber NICHT geeignet ist

  • Erben, die einen Pflichtteil einklagen oder Pflichtteilsverletzungen anfechten wollen
  • Fälle mit Unternehmensnachfolge oder komplexem Betriebsvermögen
  • Internationale Nachlässe mit Vermögen in mehreren Ländern
  • Erbengemeinschaften mit aktivem Streit, der gerichtlich gelöst werden muss

Häufige Fragen

Kann ich ohne Anwalt eine Erbausschlagung einreichen? Ja. Die Ausschlagung ist ein einseitiger Akt, den Sie persönlich oder schriftlich bei der zuständigen Nachlassbehörde erklären (Art. 570 ZGB). Eine Vorlage für die Ausschlagungserklärung — mit den kantonsspezifischen Adressen — reicht aus. Der Ratgeber Erbrecht und Nachlassregelung enthält eine fertige Vorlage «Erklärung der Erbausschlagung».

Was kostet ein Fachanwalt für eine einfache Erstberatung? In der Regel CHF 300 bis CHF 500 für eine einstündige Erstberatung. Manche Kanzleien bieten eine kostenlose telefonische Kurzberatung (15 Min.) an. Ein Erstgespräch ist sinnvoll, wenn Sie nach der Lektüre des Ratgebers unsicher sind, ob Ihr Fall Komplikationen birgt.

Brauche ich einen Anwalt für die Testamentseröffnung? Nein. Die Testamentseröffnung wird von Amtes wegen durch die Nachlassbehörde vorgenommen (Art. 557 ZGB). Sie als Erbe müssen das Testament lediglich abliefern — eine anwaltliche Vertretung ist dafür nicht nötig.

Was ist, wenn ein Erbe im Ausland lebt? Lebt ein Erbe im Ausland, macht das die Kommunikation aufwendiger, ändert aber am Schweizer Verfahren nichts Grundsätzliches — solange der Erblasser seinen letzten Wohnsitz in der Schweiz hatte. Vollmachten können das Verfahren beschleunigen. Ein Anwalt wird erst nötig, wenn der Auslandsbezug zu Rechtswahlkonflikten führt.

Deckt der Ratgeber auch den neuen Pflichtteil 2023 ab? Ja. Der Ratgeber berücksichtigt die Revision vom 1. Januar 2023: reduzierter Nachkommen-Pflichtteil (50 % statt 75 %), Wegfall des Eltern-Pflichtteils und die erweiterten Verfügungsmöglichkeiten des Erblassers. Konkrete CHF-Rechenbeispiele zeigen die Auswirkungen auf typische Familiensituationen.

Was ist im Ratgeber enthalten? 12 Kapitel Schritt-für-Schritt-Anleitung, eine 19-Punkte-Checkliste für die Nachlassabwicklung und 9 sofort einsetzbare Vorlagen: Notfallplan 48 Stunden, Gesuch um Bescheinigung, Erklärung der Erbausschlagung, Vorbereitungsbogen Erbschein, Kündigungsschreiben, Checkliste Wohnungsräumung, Anruferprotokoll, Dokumenten-Checkliste und eine kantonale Behördentabelle für alle 26 Kantone. Für , mit 30-Tage-Geld-zurück-Garantie. Mehr erfahren

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